Über den Schulelternbeirat

Zu einer Kindheit und Jugend, an die man sich später gerne zurück erinnert, gehört auch unbedingt eine harmonische Schulzeit. Es ist die Aufgabe von Schule und Elternhaus, hierfür den richtigen Rahmen zu gestalten. Dies kann nur gemeinsam, ergänzend und in enger Absprache erfolgen.

Das Grundgesetz wie auch das Schulgesetz überträgt uns Eltern mancherlei Rechte und Pflichten. Als gemeinsame Basis sind diese Regelungen gut und notwendig. Letztlich aber lassen sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus weder durch Gesetze noch sonstige Vorschriften erwirken. Vielmehr muss sich dies in einem steten Miteinander von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern entwickeln.

Hierzu möchten wir, der Schulelternbeirat der Karl von Ibell Schule, in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und der ständigen engen Abstimmung beitragen. Dabei wollen wir an Altbewährtem durchaus festhalten und Dinge, die änderungswürdig und änderungsbedürftig sind, behutsam verbessern.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigte möchten wir ermutigen, sich in der Schule zu engagieren und die Schule im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mitzugestalten. Dies erfolgt zum Wohle der Kinder, die diese Schule besuchen und somit dient es auch zum Wohle und der Sicherung unser aller Zukunft.


Die Elternvertretung beginnt auf Klassenebene mit der Klassenelternversammlung. Dies sind alle Eltern der Kinder aus einer Klasse. Diese wählen aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und dessen Vertreter. Auf Schulebene wird ein Elternbeirat gewählt. Wahlberechtigt hierzu sind alle Klasseneltern-sprecher und –vertreter sowie zwei in jeder Klasse zu wählende Wahlvertreter. Der Schulelternbeirat wiederum wählt aus seiner Mitte einen Schulelternsprecher sowie Mitglieder für den Schulausschuss und den Schulbuchausschuss.

Anregungen zur Ergänzung der Tagesordnung sind bis zur Sitzung jederzeit möglich.